Ein Intranet ist der Ort, an dem Wissen liegt. Eine Mitarbeiter-App ist der Weg, auf dem eine Nachricht ankommt. Wer alle Beschäftigten erreichen muss, auch ohne Firmenkonto und ohne Rechner am Arbeitsplatz, braucht die App. Wer vor allem Dokumente ablegt und durchsuchbar hält, braucht das Intranet.



Was ist ein Intranet?

Ein Intranet ist ein internes Netz aus Seiten, Dokumenten und Verzeichnissen, das über einen Browser erreichbar ist und in der Regel eine Anmeldung mit einem Firmenkonto verlangt. Es ist auf Ablage und Wiederfinden gebaut. Richtlinien, Formulare, Organigramme und Handbücher liegen dort, und wer etwas sucht, findet es. Das Intranet wartet darauf, dass jemand es aufruft, und genau darin liegt seine Stärke und seine Grenze.

Wofür ist eine Mitarbeiter-App gebaut?

Eine Mitarbeiter-App ist eine App auf dem Handy, über die das Unternehmen Nachrichten, Aufgaben und Rückfragen direkt an einzelne Beschäftigte oder an bestimmte Gruppen schickt. Die Anmeldung braucht kein Firmenkonto; möglich sind zum Beispiel Zugangsdaten, die das Unternehmen vergibt, oder ein Anmeldelink an eine private E-Mail-Adresse. Damit erreicht sie auch Menschen, die nie eine dienstliche E-Mail-Adresse bekommen haben. Der Preis dafür ist Aufmerksamkeit: Jede Push-Nachricht ist eine Unterbrechung, und eine App, die zu oft unterbricht, wird stummgeschaltet.

Intranet und Mitarbeiter-App im direkten Vergleich

Worüber Sie entscheidenIntranetMitarbeiter-App
ZugangFirmenkonto nötigZugangsdaten oder Anmeldelink
EndgerätRechner im BetriebHandy, privat oder dienstlich
So kommt eine Nachricht anDie Belegschaft sucht siePush auf den Sperrbildschirm
Spätschicht und AußendienstErfährt es späterErfährt es sofort
Ablage, Versionen, SucheStarkSchwach
Was der Betriebsrat prüftAuswertung von ZugriffenPush, Lesebestätigung, Kommentare
Passt fürWissen, das bleiben sollNachrichten, die ankommen müssen
Ein Intranet wartet darauf, dass jemand es aufruft. Wer kein Firmenkonto und keinen Rechner am Arbeitsplatz hat, ruft es nicht auf. Eine Mitarbeiter-App schickt die Nachricht auf den Sperrbildschirm eines Handys und erreicht damit auch die Spätschicht, den Außendienst und die Rückkehr aus der Elternzeit.

Wann ein Intranet reicht

  1. Fast alle im Haus haben ein Firmenkonto und arbeiten an einem Rechner.
  2. Der größte Teil der internen Kommunikation besteht aus Unterlagen, die gefunden werden müssen, nicht aus Nachrichten, die ankommen müssen.
  3. Es gibt niemanden, der täglich redaktionell arbeitet. Eine App ohne Redaktion verwaist innerhalb von 3 Monaten.

Wann eine Mitarbeiter-App die bessere Wahl ist

  1. Ein Teil der Beschäftigten hat keinen dienstlichen Internetzugang. In Deutschland bekommen 68,4 % der Beschäftigten vom Unternehmen Internetzugang für berufliche Zwecke (erfasst sind nur Unternehmen ab zehn Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft ohne Finanzsektor; Gesundheitswesen, Bildung und öffentliche Verwaltung sind nicht erfasst), im Baugewerbe 60,6 %, in Verkehr und Lagerei 61,3 % und in der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränken und Tabak 39,2 % (Eurostat, isoc_ci_cm_pn2, 2025).
  2. Schichten laufen rund um die Uhr. 9,3 % von 42,6 Millionen Erwerbstätigen haben 2024 in Deutschland Nachtarbeit geleistet, im Gesundheitswesen 17,6 % (Destatis, Mikrozensus 2024).
  3. Eine Information ist erst dann erledigt, wenn sie gelesen wurde. Ein Aushang und eine Intranetseite erfüllen das nicht.

Was kostet eine Mitarbeiter-App?

Die Frage nach dem Preis lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten, die für jedes Unternehmen passt. Ehrlich beantworten lässt sie sich über die Treiber. Der Preis hängt an der Zahl der Menschen, die die App nutzen, an der Zahl der Kanäle und Redaktionen, an der Frage, ob eigene Apps in beiden Stores erscheinen sollen, und an Einrichtung, Schulung und Support im ersten Jahr. Zwei Posten sind unabhängig vom Anbieter und öffentlich nachlesbar: Laut Apple kostet das Apple Developer Program 99 US-Dollar pro Mitgliedsjahr. Bei Google Play fällt laut Google eine einmalige Registrierungsgebühr von 25 US-Dollar an. Beides sind Nebenkosten, keine Lizenzkosten. Der größere Posten im zweiten Jahr ist selten die Lizenz, sondern die Redaktion: Ohne jemanden, der die App täglich füllt, sinkt die Nutzung schneller, als jeder Rabatt sie zurückholt. Ein konkretes Angebot bekommen Sie im Gespräch, einen Termin über die Kontaktseite von tchop.

Was Betriebsrat und Datenschutz prüfen

Der Betriebsrat sitzt bei diesem Thema nicht am Rand, sondern mitten drin. § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt ihm ein echtes Mitbestimmungsrecht bei der

„Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.09.2026

Entscheidend ist dabei nicht die Absicht, sondern die Eignung. Das Bundesarbeitsgericht hat das 2016 an einer Facebookseite durchdekliniert und festgehalten, dass schon die Bereitstellung einer Funktion, über die sich Postings zum Verhalten und zur Leistung von Beschäftigten einstellen lassen, „eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist“ darstellt (BAG, Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15). Lesebestätigungen, Reaktionen und Kommentarfunktionen fallen in dieselbe Kategorie. Zweiter Prüfpunkt ist die Rechtsgrundlage. § 26 Abs. 2 BDSG verlangt, bei einer Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis „die im Beschäftigungsverhältnis bestehende Abhängigkeit der beschäftigten Person“ zu berücksichtigen (gesetze-im-internet.de), weshalb eine Betriebsvereinbarung in der Praxis die tragfähigere Grundlage ist. Dritter Punkt, oft vergessen: § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat über die Planung technischer Anlagen und Arbeitsverfahren rechtzeitig zu unterrichten, also vor der Auswahl und nicht danach.

Dürfen Beschäftigte zur Installation verpflichtet werden?

Auf diese Frage gibt es keine bequeme Antwort. Auf einem privaten Handy gehört die Entscheidung der Person, der das Gerät gehört. Ein Unternehmen kann ein Diensthandy stellen, es kann die Nutzung der App zu Arbeitszeit erklären, und es kann einen zweiten Weg für alle offen halten, die nicht mitmachen. Was es nicht kann, ist die Installation auf einem Privatgerät einseitig anordnen. Die Grenze in die andere Richtung hat das Bundesarbeitsgericht 2023 gezogen, und zwar enger, als viele erwarten: Wer aus den betrieblichen Regelungen weiß, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den Folgetag konkretisiert, ist verpflichtet, „eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen“ (BAG, Urteil vom 23.08.2023, 5 AZR 349/22). Das begründet keine allgemeine Erreichbarkeitspflicht. Es zeigt, dass der Rahmen aus der betrieblichen Regelung kommt, nicht aus der Gewohnheit. Genau deshalb gehört die Frage in eine Betriebsvereinbarung und nicht in eine Rundmail.

Wofür Unternehmen tchop einsetzen

tchop liefert die Mitarbeiter-App als eigene, gebrandete App in App Store und Google Play und zusätzlich als Web-App im Browser, sodass niemand zwischen beiden Wegen wählen muss. tchop empfiehlt für interne Apps die private Verteilung als B2B-App unter dem eigenen Entwicklerkonto des Unternehmens statt eines öffentlichen Store-Eintrags. Für einen Pilotbetrieb oder kleine Gruppen kann die Veröffentlichung über das Entwicklerkonto von tchop schneller sein. Wie das bei der AOK aussieht, zeigt die Fallstudie zur AOK: Mehrere regionale AOKs nutzen tchop für Beschäftigte in Geschäftsstellen und in der Verwaltung. tchop ersetzt kein Dokumentenmanagement: Versionierte Ablage, feingranulare Berechtigungen und Archivierung bleiben Aufgabe des Intranets oder von SharePoint.

Mehr dazu finden Sie auf den Seiten zur tchop Mitarbeiter-App, zur Intranet-Software von tchop und im Vergleich der Mitarbeiter-Apps. Wie das im Alltag aussieht, zeigen die Seite zur internen Kommunikation mit tchop und die Einsatzbeispiele für Mitarbeiter-Apps.

Häufige Fragen

Welche Mitarbeiter-App ist die beste?

Es gibt keine beste App, es gibt eine passende. Die Auswahl entscheidet sich an drei Punkten: Kommen Menschen ohne Firmenkonto hinein, lässt sich nach Standort, Abteilung und Schicht steuern, und läuft der Betrieb im EU-Raum. Wer mit diesen drei Fragen in ein Auswahlgespräch geht, sortiert die Hälfte des Marktes in zwanzig Minuten aus.

Was ist eine Mitarbeiter-App?

Eine App auf dem Handy, über die ein Unternehmen seine Beschäftigten erreicht, mit Nachrichten, Aufgaben, Umfragen und Formularen. Sie unterscheidet sich von einem Messenger dadurch, dass eine Redaktion dahintersteht, und von einem Intranet dadurch, dass sie zu den Menschen kommt und nicht umgekehrt.

Welche App ist die beste für die interne Unternehmenskommunikation?

Die Frage stellt sich falsch herum. Zuerst steht die Frage, wen Sie heute nicht erreichen. Ist das die Verwaltung, fehlt meist Redaktion und nicht Technik. Ist es die Produktion, die Pflege oder der Außendienst, dann fehlt ein Kanal, der ohne Firmenkonto funktioniert, und erst an diesem Punkt wird die Produktauswahl interessant.

Braucht man beides, Intranet und Mitarbeiter-App?

Häufig ja, und die Arbeitsteilung ist klar. Das Intranet hält fest, was gelten soll und wiederauffindbar sein muss. Die App bringt das, was heute gilt, zu den Menschen. Wer beides betreibt, sollte allerdings eine Quelle als führend festlegen, sonst laufen zwei Wahrheiten nebeneinander her.

Wie erreichen Sie Beschäftigte ohne Firmen-E-Mail-Adresse?

Über einen Kanal, der ohne dieses Konto auskommt. In der Praxis kommt die App über einen QR-Code auf das Handy. Die Anmeldung läuft dann entweder über Zugangsdaten, die das Unternehmen vergibt, oder über einen Anmeldelink an eine private E-Mail-Adresse. Der erste Schritt bleibt trotzdem analog, weil jemand den QR-Code aushängen oder verteilen muss.

Letzte Änderung: 30. September 2026